Stornierungsbedingungen
Stornierung und Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Kunden.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gibt es kein Widerrufsrecht für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Davon umfasst sind auch Tickets für Veranstaltungen bei Vegas Escape, da diese an einem festen Termin stattfinden.
Der Gast kann nach Vertragsschluss jederzeit den Rücktritt erklären. Maßgeblich ist der nachweisbare Zugang der Rücktrittserklärung beim Anbieter.
Einzelbuchungen und Gruppen unter 14 Personen
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht dem Anbieter ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
- vom 14. bis 8. Tag vor dem vereinbarten Termin: 35 %
- vom 7. bis 3. Tag vor dem vereinbarten Termin: 50 %
- danach: 100 %
jeweils des vereinbarten Preises. Rücktrittserklärungen, die bis 15 Tage vor dem vereinbarten Termin eingehen, verursachen keine Kosten. Bei Stornierungen bis sieben Tage vor dem Event kann alternativ auch ein Ausweichtermin vereinbart werden.
Gruppen ab 14 Personen
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr, steht dem Anbieter ein Aufwandsersatz zu, der wie folgt pauschaliert geltend gemacht wird:
- bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 35 %
- vom 30. bis 14. Tag vor dem vereinbarten Termin: 50 %
- danach: 100 %
jeweils des vereinbarten Preises. Rücktrittserklärungen, die bis 45 Tage vor dem vereinbarten Termin eingehen, verursachen keine Kosten.
Zuspätkommen
Im Falle des Zuspätkommens von mehr als 15 Minuten besteht grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Wird dennoch geleistet, bleibt der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig. Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit nachzuholen, wird nach Möglichkeit und in Absprache zwischen Kunde und Anbieter entsprochen. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Leistungen auf Wunsch der Kunden ist der vereinbarte Preis ohne Abzug fällig.